Kooperation zwischen Energiegenossenschaft und Biogasanlage als Wärmeverbund


 

Ursprünglich wurden bereits Biogasanlagen gefördert, deren BHKW nur Strom erzeugten. Die Abwärme blieb häufig ungenutzt. Es ging um die Etablierung der Biogastechnik am Markt. Biogasanlagen, die heute gebaut werden, müssen auch die Wärmenutzung nachweisen.

Da die Förderung von älteren Biogasanlagen dazu führt, dass die Anlagen sich schon durch die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz rechnen, kann die Abwärme extrem günstig an Nahwärmenetzbetreiber abgegeben werden. Aus diesem Grund sollten Biogasanlage und Heizkraftwerk des Nahwärmeverbundes sich in direkter räumlicher Nähe befinden.

Durch diese Kooperation erhält der Betreiber der Biogasanlage einen kleinen zusätzlichen Verdienst und der Netzbetreiber kann die Grundwärme durch die Biogasanlage decken. Somit sinkt der Wärmepreis für den Kunden. Die Holzhackschnitzelkessel werden in den wärmeren Monaten geschont, da in diesen häufig die Abwärme der BHKW ausreicht, um den Wärmebedarf zu decken. Es wird das häufige unrentable An- und Abfahren der Biomassekessel vermieden.