Die Organe der Genossenschaft
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Der Vorstandbesteht aus 3 Personen und führt die Geschäfte der Genossenschaft. |
Der Aufsichtsratbesteht aus 5 Mitgliedern und ist das Kontrollorgan für den Vorstand und die Schnittstelle zwischen dem Vorstand und den Genossen. |
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Zusätzlich auf dem Bild: Peter Gaß (1. v.L. Ingenieur und Planer) |
Die Generalversammlung
70 Gründungsmitglieder haben am 20.03.2014 die Satzung der Energiegenossenschaft unterschrieben.
Jedes Genossenschaftsmitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme und kann so direkt auf die wichtigsten Entscheidungen Einfluss nehmen.